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Erste-Hilfe-Container und Pausencontainer

Der Erste-Hilfe-Raum oder Ruheraum sollte ebenerdig, in zentraler Lage und/oder im Bereich von Werkstätten gelegen sein. Nach der Arbeitsstättenverordnung hat jeder Betrieb/jede Einrichtung entsprechend der Beschäftigten einen Raum mit einer Liegemöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit dem Pausencontainer und dem Erste-Hilfe-Container kann schnell und flexibel auf diese Anforderung reagiert werden. Die Container können jederzeit an einen anderen Ort versetzt werden.